Voraussetzung erfolgreicher Beratung ist die Freiwilligkeit
In den letzten Jahren ist immer deutlicher geworden, dass in der Schule ein großer Bedarf an Beratung in schulischen, erzieherischen und persönlichen Angelegenheiten besteht. Diese Beratung leisten grundsätzlich alle Lehrer*innen an unserer Schule.
Beratungslehrer*innen unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit. Darüber hinaus steht euch und Ihnen eine Lehrerin zur Verfügung, die sich als Beratungslehrerin in diesem Bereich besonders qualifiziert hat. Frau Schneider-Sennekamp ist seit 2006 an der Tunibergschule und Klassenlehrerin in der Grundschule. Sie absolvierte ihre Beratungslehrerausbildung im Schuljahr 2013-14.
Beratungslehrer können Gesprächspartner sein und Unterstützung bieten bei…
- Fragen zum Lern- und Arbeitsverhalten
- Unsicherheiten über die Wahl des Schultyps, Fragen zur Schullaufbahn, der Orientierung und der Perspektivensuche
- Fragen zur Unter- oder Überforderung
- Überlegungen zur optimalen Förderung ihres Kindes, u.a. auch bei besonderen Begabungen
- schulischen, persönlichen oder familiären Konfliktsituationen und Krisen
- Fragen zu Problemen in der Entwicklung Ihres Kindes, auffälligem Verhalten und Erleben ( z.B. Schulangst und Schulunlust)
- der Vermittlung von weiterführender Hilfe und Behandlung durch andere Beratungsdienste.
Ohne Ihr/euer Einverständnis werden keine persönlichen Informationen weitergegeben. Sollten Sie/solltest du Bedarf an einem Beratungsgespräch haben melde(n) Sie sich/dich:
- per E-Mail: katrin.schneider-sennekamp@zsl-rsfr.de
- im Sekretariat liegen Anmeldungen aus
- direkt in der Schule ansprechen
Bitte füllen Sie dieses Formular zur Entbindung der Schweigepflicht aus: